Landtechnik und Gartentechnik in Rheurdt

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Norbert Mölders Land- und Gartentechnik, Niederend 51, 47509 Rheurdt, Tel. 02845 60149, Fax 02845 949845 info@moeders-rheurdt.de

für den Verkauf von Gartengeräten und die Erbringung von Serviceleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Alle Angebote, Kaufverträge, Werkverträge, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen der Kunden (nachfolgend Kunden) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Vertragsschluss
Sämtliche von uns angebotenen Waren und Leistungen sind nur in unserem Ladengeschäft erhältlich.
Das in unseren Werbematerialien oder auf unserer Internetseite dargestellte Sortiment stellt kein verbindliches Angebot seitens des Verkäufers dar, sondern dient der Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Käufer.
Der Käufer kann sein Angebot ausschließlich in unserem Ladengeschäft gegenüber uns abgeben. Eine etwaig bereitgestellte Vorreservierungsmöglichkeit auf unseren Internetseiten ist für den Kunden unverbindlich und stellt noch keine Abgabe eines verbindlichen Angebots dar.
Eigentumsvorbehalt
Ist der Käufer Verbraucher, behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Ist der Käufer Unternehmer, behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Preise und Kosten
Alle Preise, die durch uns angegeben sind, verstehen sich als Gesamtpreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wünscht der Kunde eine Versendung eines gekauften oder instandgesetzten Gegenstandes, werden gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten gesondert angegeben und sind vom Käufer zu tragen.
Erfolgt ein Versand in Länder außerhalb der Europäischen Union, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle und Einfuhrumsatzsteuer).
Bei Kaufverträgen ist die Zahlung sofort nach Vertragsschluss fällig.
Bei Werkverträgen ist die Zahlung nach Abnahme der Leistungen fällig. Wir sind jedoch berechtigt, eine Anzahlung bei Auftragserteilung zu verlangen und den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig zu machen
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
Lieferung, Verfügbarkeit
Ein etwaig vereinbarter Versand erfolgt per Post- oder Paketversand.
Das Versandrisiko tragen wir, wenn der Kunde Verbraucher ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Unternehmer ist.
Wir behalten uns bei Kaufverträgen das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist und wir ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert und eine etwaig bereits geleistete Gegenleistung unverzüglich erstattet.
Abnahme
Die Abnahme von uns erbrachter Werkleistungen erfolgt bei Abholung des Geräts nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt.
Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Kunde deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von Mängeln, so werden wir jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung erbringen und die Mängel beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzeigen.
Gewährleistung
Bei Kaufverträgen haften wir für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
Bei Werkverträgen haften wir für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, insbesondere §§ 633 ff. BGB.
Abweichend von dem vorstehenden beträgt gegenüber Unternehmern die Gewährleistungspflicht 1 Jahr. Hiervon unberührt bleiben Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche und der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB sowie Ansprüche wegen vorsätzlichem Handeln und arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Ist der Kunde Kaufmann, sind die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, erhebt. Eine Mängelrüge ist schriftlich an den Vertragspartner zu richten. Zur Fristwahrung reicht die Absendung aus.
Haftung
Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Vertragsgegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Vertragsgegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
Soweit wir gemäß vorstehender Regelung dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und den Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer der Sitz des Verkäufers.

Unsere Anschrift
Niederend 51
47509 Rheurdt
Tel. 02845 – 60 14 9
Fax. 02845 -94 98 45
info@moelders-rheurdt.de

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
8:00 – 12:00  & 13:00 – 17:00 Uhr
Samstag
9:00 – 12:00 Uhr

*Rheurdt, Issum, Geldern, Kerken, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vlyun, Rheinberg & Moers

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